Die Verwaltung des eigenen Vermögens einem Dritten zu übertragen, setzt ein hohes Maß an Vertrauen in Sachkunde und Seriosität des Vertragspartners voraus. Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei Ihrer Vermögensverwaltung nicht alles mit rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Verträge im Vorfeld von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Denn unter zahlreichen seriösen Vermögensberatern und Vermögensverwaltern gibt es leider immer wieder schwarze Schafe, die das Vertrauen ihrer Anleger missbrauchen und enttäuschen. Handelt es sich bei dem verwalteten Vermögen um ihre Altersvorsorge, sind die wirtschaftliche und soziale Existenz in Gefahr.
Die Analyse und Überprüfung der Vermögensverwaltung Ihrer Bank oder Ihres sonstigen Vermögensverwalters betrifft insbesondere folgende Fälle:
– Entsprechen die getätigten Geschäfte den vereinbarten Anlagerichtlinien
– Gebührenschinderei, sogenanntes „Churning„
– Verdeckte Provisionen, sogenannte „Kickback-Zahlungen„
In diesen Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Vermögensverwalter mit allen Mitteln des Rechts durchzusetzen.
Das verlorene Kapital kann in vielen Fällen in Form von Schadensersatz in der gesamten Höhe zurückgefordert werden. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen insbesondere gegen Anlageberater, Anlagevermittler, Banken, Prospektverantwortliche, Fondsverantwortliche, Beteiligungsgesellschaften oder Vertriebsgesellschaften. Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Dettke besitzt als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltverein auf diesem Gebiet vertiefte Kenntnisse. Weitere Ansprechpartner auf diesem Gebiet sind Frau Zeynep Dettke und Herr Dariush Rahmanzadeh.